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Berufliche Orientierung

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Hinweis der Schulleitung zu „Vorzeitigem Ferienantritt“

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

 

immer wieder ist es in der Vergangenheit zu Anfragen gekommen, ob Kinder einige Tage vor Ferienbeginn bzw. nach Wiederbeginn des Unterrichts für Urlaubs- oder Familienreisen beurlaubt werden können.


Ich weise darauf hin, dass die Schule grundsätzlich keine Beurlaubungen für eine Reise außerhalb der Ferien gewähren darf. Dies sind nicht nur die schulgesetzlichen Vorgaben, sondern auch die Vorgaben der Aufsichtsbehörden (Landesschulbehörde Osnabrück). Als Eltern / Erziehungsberechtigte riskieren Sie ein Bußgeldverfahren! Die Schulleitung riskiert ein Disziplinarverfahren!
Ich erlaube mir den Hinweis, dass Krankmeldungen Ihrer Kinder unmittelbar vor oder nach den Ferien immer zwingend durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu belegen sind.

 

C. Feldhaus, Schulleiter