Elternvertretung(aktualisiert am 24. März 2011)
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Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule in verschiedenen Gremien gemäß Schulgesetz mit:
Bischöfliches Gesetz (Bischöfliches Schulgesetz – BiSchG) in der Fassung vom 13. Dezember 2006
Einen Schulvorstand wie bei den öffentlichen Schulen gibt es an der Ludgerusschule nicht. Die Eltern werden vertreten durch die gewählten Klassenelternsprecher. Diese bilden mit ihrer Vertretung den Schulelternrat, der als „Sprachrohr“ einen Vorstand wählt. Durch Delegierte aus diesem Kreis sind die Eltern in fast allen Konferenzen beratend tätig. Gemeinsam mit der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und den Schülervertretern gestalten sie durch die Mitarbeit in Fachkonferenzen, im Ständigen Ausschuss und in der Gesamtkonferenz mit, in welcher Form der Bildungsauftrag umgesetzt werden soll. In Pädagogischen Konferenzen und Zeugniskonferenzen erhalten die Klassen-elternsprecher und ihre Vertretung wichtige Informationen zu „ihrer“ Klasse. Weiterhin gibt es in Vechta einen Stadt- und einen Kreiselternrat. In beide Gremien werden gewählte Vertreter des Schulelternrates entsandt. Mindestens zweimal pro Schuljahr werden alle gewählten Klassenelternsprecher und ihre Vertretung zu einer Schulelternratssitzung geladen. Dort informiert der Vorstand in der Regel zusammen mit der Schulleitung die Eltern über das aktuelle Geschehen und zukünftige Entwicklungen an der Ludgerusschule. Im Gegenzug haben die Elternvertreter Gelegenheit, aus den Klassenelternschaften zu berichten. Bei aktuellen Problemen wird der Vorstand des Schulelternrates in der Regel direkt von den Klassenelternsprechern informiert. |